Treppen können für gehbehinderte oder gebrechliche Menschen eine Barriere sein. Ein Treppenlift gibt diesen Menschen nicht nur Mobilität sondern auch Unabhängigkeit. Lesen Sie bei uns Wissenswertes zum Treppenlift nach, damit Sie den passenden Aufzug für Ihr Zuhause finden. Um ein individuelles Angebot zu erhalten, nutzen Sie unseren kostenlosen Offertservice.
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Im Bereich Treppenlift gibt es je nach Bedarf unterschiedliche Optionen bzw. Lösungen, die installiert werden können. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten:
Die Voraussetzung bei einem Stehlift ist, dass man selbständig ein und aussteigen kann. Wie der Name schon sagt, gibt es hier keine Sitzgelegenheit und es handelt sich um einen Treppenlift zum Stehen. Diese Aufzüge eignen sich für schmale Treppen mit wenig Platz.
Ein Sitzlift hat eine Sitzgelegenheit. Dieser Lift wird meist für Senioren verwendet die mit Treppensteigen mühe haben. Aber auch hier muss gewährleistet werden, dass die zu benutzende Person selbständig ein- und aussteigen kann.
Im Bereich der Treppenlifte für Rollstühle gibt es zwei verschiedene Varianten. Der Hublift sowie der Rollstuhllift. Ein Hublift überwindet Höhen immer vertikal. Ein so genannter Plattformlift kann zur Überwindung von schrägen Treppen eingesetzt werden. Beispielsweise ein Hauseingang mit nur wenig Stufen ist der ideale Ort für einen Hublift. Bei grösseren Höhenunterschieden ist der Rollstuhllift, auch Plattformlift genannt, die passende Wahl. Aufgrund der flachen Auffahrrampe kommen Rollstuhlfahrer einfach und schnell auf die Plattform.
Zudem sind die Aufzüge platzsparend, da sie im Ruhemodus zusammengeklappt werden können. Der Rollstuhllift hat eine Tragkraft von bis zu 300 Kilogramm.
Dieser Aufzug wir in den allermeisten Fällen als Aussentreppe benützt, kann aber selbstverständlich auch im Innenbereich verwendet werden. Diese Art Lift überwindet die Höhe immer vertikal. Meistens wird ein Hebelift zur überwindung geringer Höhenunterschiede eingesetzt. Die häufigsten Fälle, wo ein Hublift zum Einsatz kommt, sind die folgenden:
Beim Bau eines Treppenlifts müssen verschiedene Vorschriften gemäss Schweizer Normen mitberücksichtigt werden. Diese sind in den SIA 500 bzw. unter Hindernisfreie Architektur geregelt. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Das Schweizer Gesetz besagt, dass in öffentlich zugänglichen Anlagen hindernisfrei gebaut werden muss. Das heisst, wenn ein Treppenlift eingebaut wird, müssen die Treppen genügend breit sein, sowie freie Podeste bei den An- und Austritten haben.
Grundsätzlich gelten diese Regelungen nicht bei Privatbauten, jedoch wird auch hier empfohlen, die Normen zu berücksichtigen.
Im Inneren eines Gebäudes kann praktisch bei jeder Treppe bzw. für jede Treppenform ein geeignetes Modell montiert werden. Vor einer Installation müssen aber die Vorschriften gemäss Schweizer Normen berücksichtigt werden. Diese geben vor, dass die Treppe genügend breit sein muss, sowie die Mindestbreite des Fluchtweges nicht eingeschränkt werden darf.
Falls Sie Mieter einer Wohnung sind, sollten Sie vor dem Bau eines Treppenlifts, die Zustimmung des Eigentümers einholen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, verlangen Sie das Einverständnis schriftlich.
Ein Treppenlift wird entweder auf den Treppenstufen oder an der Wand befestigt. Bei Treppen mit vielen Kurven werden speziell geformte Rohre verwendet. Meist werden die Aufzüge mit einer Hebelsteuerung in der Armlehne oder mit einer Fernbedienung gesteuert. Der Lift muss so montiert werden, dass der Fussgänger den Handlauf einer Treppe immer noch gut erreichen kann.
Ausserdem fallen regelmässig Wartungsarbeiten an. Empfohlen wird im privaten Bereich 1-mal jährlich und für öffentliche Gebäude mit regem Besucherverkehr 2-mal jährlich Wartungsarbeiten vorzunehmen.
Falls keine baulichen Veränderungen gemacht werden können, ist ein Treppensteiger oder eine Treppenraupe die ideale Alternative dafür. Beide Aufzüge eignen sich für Rollstuhlfahrer.
Die Person nimmt auf dem Sitz platz und sichert sich mit einem Gurt. Mit ein paar Knopfdrücken kann die Begleitperson den Sitz auf und ab bewegen. Ein solcher Treppensteiger ist ab ca. CHF 6’000 erhältlich.
Der Rollstuhl wird am Treppensteiger befestigt, anschliessend werden die Räder des Rollstuhls abgenommen. An Haltegriffen kann die Begleitperson die Bewegungen des Aufzuges steuern. Dieser Aufzug ohne Sitz gibt es ab CHF 7’000.
Der Rollstuhl wird auf die Treppenraupe gefahren und hakt sich mit den Rädern in die sogenannten Raupenbändern ein. Die Treppenraupe ist ab einem Preis von ca. CHF 8’000 erhältlich.
Jeder Treppenlift bringt seine Vor- und Nachteile mit sich. Gerne zeigen wir Ihnen die wichtigsten positiven wie auch negativen Eigenschaften auf.
Modell | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Stehlift | Platzsparend, da Lift hochgeklappt werden kann | Es gibt nur Stehmöglichkeiten |
Geeignet für schmale Treppen | Es braucht eine Mindesthöhe der Decke | |
Einfache Montage | ||
Sitzlift | Braucht nicht viel Platz, da hochklappbar | Keine Gehhilfe zur Verfügung |
Leichte Montage | ||
Plattformlift | Kann für den Innenbereich und den Aussenbereich genutzt werden | Braucht viel Platz |
Inkl. Gehhilfe möglich | Die Treppen müssen eine Mindestbreite haben | |
Kann viel Gewicht tragen | ||
Hublift, Hebelift, Hebebühne | Stabil und robust | Eignet sich nur für Treppen im Aussenbereich die gerade laufend sind |
Kann viel Gewicht aushalten | ||
Gehhilfe ist ebenfalls möglich | ||
Treppensteiger | Keine speziellen Baumassnahmen nötig | Es braucht eine Begleitperson |
Kann auch für unterwegs benutzt werden | ||
Treppenraupe | Es bedarf keiner speziellen Baumassnahmen | Keine Ersparnisse im Vergleich zu den anderen Treppenlifte |
Auch geeignet für unterwegs | ||
Es braucht keine Begleitperson |
Die Invalidenversicherung finanziert Treppenlifte, sofern das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Voraussetzung für eine Finanzierung ist, dass die betroffene Person den Aufzug für die Erfüllung seiner Arbeiten benötigt. Grundsätzlich kann mit einer Kostenübernahme von bis zu CHF 8’000 gerechnet werden. Falls das Rentenalter bereits erreicht ist, übernimmt die Invalidenversicherung keine Kosten.
Die Grundversicherung einer Krankenkasse übernimmt keine Beiträge an Treppenliften. Aber je nach Zusatzversicherung kann eine Übernahme durchaus möglich sein. Falls Sie weitere Pflegeversicherungen haben, wird empfohlen, diese ebenfalls für eine Kostenübernahme anzufragen.
Mehr zu den Beiträgen erfahren Sie unter SPV, der Sozial- und Rechtsberatung.