Beim Bau einer Treppe muss nicht nur auf die Optik ein Augenmerk gelegt werden, sondern auch auf die Sicherheit. Mehr zum Thema Sicherheit und deren Vorschriften lesen Sie bei uns. Für genaue Angaben, nutzen Sie unser Offertformular und sprechen Sie gemeinsam mit einem Experten über Ihr Vorhaben.
Eine Treppe ist ein Objekt dem viel Beachtung geschenkt wird und auch regelmässig genutzt wird. Deshalb ist es wichtig, eine Treppe zu errichten, die dem Schweizer Norm entsprechen. Für öffentliche Gebäude sowie Wohnbauten gelten verschiedene Richtlinien in Bezug auf die Absturzsicherung. Zu den Vorschriften zählen Punkte wie das Trittverhältnis, die Höhe des Treppengeländers oder auch die Verwendung der Handläufe. Sie erfahren hier mehr zu den Richtlinien. Und unterhalb der Richtlinien erklären wir die wichtigsten Begriffe aus den BFU-Richtlinien.
Für Treppen gelten die üblichen Normen, welche in den BFU Richtlinien, der Beratungsstelle für Unfallverhütung erwähnt sind. Wir haben für Sie in der folgenden Tabelle das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
Quelle: BFU: Treppen Fachdokumentation
In den BFU Richtlinien werden Fachbegriffe erwähnt, die auf Anhieb nicht immer klar verständlich sind. Deshalb erhalten Sie bei uns ein paar hilfreiche Erklärungen zu den einzelnen Begriffen:
Die Lauflinie ist die Linie, auf der man eine Treppe hochläuft. Grundsätzlich ist sie in der Mitte einer Treppe, wo sich der Gehbereich befindet.
Hier wird der Auftritt von einer Stufe zur anderen gemessen. Wie viel Zentimeter sind es von einer Stufe zur anderen.
Hiermit ist die ganze Treppenlaufbreite gemeint, das heisst die gesamte Konstruktionsbreite (inkl. eingebundene Läufe bzw. Geländer) einer Treppe. Das bedeutet, dass die effektiv begehbare Breite einer Treppe schmaler ausfällt, als die Treppenlaufbreite.